Georg Anton FEREZIN / Barbara SCHMID


Ehemann: Georg Anton FEREZIN

Geburt: 10 JUL 1772in:
Geheiratet: 6 DEC 1803in:
Tod: 30 AUG 1834in: Moosbach
Vater: Johann Stephan (Philipp) FEREZIN
Mutter: Anna Maria Josepha MERGENHAGEN
Ehegatte: Barbara SCHMID
Anmerkungen: [22]

Ehefrau: Barbara SCHMID

Geburt: 1780in:
Tod: 18 JAN 1848in: Vohenstrauß
Vater:
Mutter:
Ehegatte: Georg Anton FEREZIN
Anmerkungen: [23]

Kinder

Name: Anton Martin FERAZIN(A) [11]
Geburt: 13 AUG 1816in: Pfreimdt
Geheiratet: 23 JAN 1849in: Vohenstrauß
Tod: 20 MAY 1877in: Vohenstrauß
Ehegatte: Maria Magdalena HÖLD

Name: Jakob Stephan (I) FERAZIN [24]
Geburt: 26 DEC 1802in: Pfreimdt
Tod: in:
Ehegatte:

Name: Jakob Stephan (II) FERAZIN [25]
Geburt: 26 APR 1812in: Pfreimdt
Tod: 30 JUL 1839in: Moosbach
Ehegatte:

Name: Maria Eleonore FERAZIN [26]
Geburt: 7 MAR 1805in: Pfreimdt
Tod: 29 AUG 1868in: Vohenstrauß
Ehegatte:

Name: Jakob Anton FERAZIN [27]
Geburt: 14 MAY 1807in: Pfreimdt
Tod: in:
Ehegatte:

Name: Eleonore Josepha FERAZIN [28]
Geburt: 24 SEP 1809in: Pfreimdt
Tod: 20 MAY 1866in: Vohenstrauß
Ehegatte:

Name: Anna Eleonore FERAZIN [29]
Geburt: 25 JUL 1814in: Pfreimdt
Tod: in:
Ehegatte:

Name: Anna Franziska FERAZIN [30]
Geburt: 5 JUL 1819in: Pfreimdt
Tod: 1897in: Wien
Ehegatte:

Name: Martin Anton FERAZIN [31]
Geburt: 21 APR 1821in: Pfreimdt
Tod: 1856in: Floß
Ehegatte:

Name: Josepha Franziska Theresia FERAZIN [32]
Geburt: 29 AUG 1825in: Moosbach
Geheiratet: in:
Tod: 12 NOV 1906in: Gangkofen
Ehegatte: Andreas BERNHARD VON WIELANDSHEIM , Michael BETZ VON HEUMADEN , Michael FISCHL

Name: Heinrich Leopold FERAZIN [95]
Geburt: 25 JUL 1829in: Moosbach
Tod: 29 MAR 1830in: Moosbach
Ehegatte:

PERSONEN

[22] wohnte Hs. No. 55; (65 J. alt ?): Außer diesen 8 Kindern (Maria
Eleonora, Eleonora Josepha, Jakob Stephan, Anton Martin, Anna
Franziska, Martin Anton, Josepha Franziska Theresia, Theresia) lebten
noch 4 weitere, die aber in jugendlichem Alter verstarben. 1797
wird Anton nebst 12 Genossen wegen Unanständigkeiten auf der Gasse
und in den Häusern mit je 20 xr Strafe belegt. 1804 wird Anton bei
der einzigen oberpfälzer Hauptlade als Kaminkehrermeister
aufgenommen. 14.01.1811 reicht Anton beim Generalcommissariat des
Regenkreises eine Bittschrift um Lohnerhöhung ein. Der Ganz- und
Halbhöfler zahlt für die 4malige Säuberung seines Kamins 12 xr, der
Gütl- und Häuslbesitzer 8 xr. Dieser Lohn steht nicht mehr im
Einklange mit den gegenwärtigen Preisen aller Bedürfnisse. Gesellen
teurer. Er bittet 20 xr Kaminkehrerlohn jährlich. Das Duplikat
dieser Eingabe erhält das k. Landgericht Vohenstrauß zum Gutachten
und Bericht nach Einvernehmung der Bezirksgemeinden von Treswitz und
Tennesberg. 06.04.1813 wiederholt Anton die Eingabe. Er sei seit
1793 als Kaminkehrer von höheren Orten in den Parzellen der
ehemaligen Ämter Treswitz, Tennesberg und Leuchtenberg aufgestellt.
Im Treswitzischen und Tennesbergischen wurden 10 xr bezahlt. Im
Leuchtenbergischen wird für 3malige Säuberung von den ganzen und
halben Höfen 12 xr, von den übrigen 8 xr gegeben. Angrenzer erhielten
auf Ansuchen 6 - 8 xr genehmigt. Hierauf bezieht er sich auf seine
vorige Eingabe und beantragt öftere Kehrung der Kamine zur Verhütung
von Feuersbrünsten und einen Lohn von 32 bzw. 24 xr. 18.06. bittet
er um Antwort auf vorige Eingabe. 21.10. neuerliche Eingabe unter
Bezugnahme auf die beiden vorigen. Mehrere Mitmeister in den Löhnen
durch Weisung vom 12.06.1811 bereits aufgebessert; so werde im
Landgericht Burglengenfeld vom ganzen Hofe 50, vom halben 40, vom 1/3
oder 1/4 Hofe 36 xr bezahlt. Der Söldner mit Mehnet reiche 30, und
jener ohne solches 24 xr jährlich, der Leerhäusler 20 xr, der
mittelmäßige oder geringere Bürger in den Städten und Märkten nach
billigem Ermessen. Wenn nicht in möglichster Bälde Aufbesserung
gewährt werde, müßte er bis zum Eintritt einer solchen seine
Verrichtung einstellen und die Reinigung den Hausbesitzern selbst
überlassen, er lehne hiemit ausdrücklich jede Verantwortung ab für
irgend entstehende Feuersgefahr. 28.10. geht diese Eingabe an das k.
Landgericht Vohenstrauß zum Bericht nach Einvernahme der Obleute oder
Steuervorgeher. 20.01.1814 berichtet hierauf L.G.V. an das Gen.
Commissariat. Die 31 Obleute des ehemaligen Landgerichts Burgtreswitz
beklagten sich über das seltene Erscheinen der Gesellen, deren
schlechte Arbeit und unerlaubte Gabenforderungen, lehnten höheren
Lohn ab (bisher 10 xr von jedem Wohngebäude). Die 2 anderen
Kaminkehrer zu Floß und Waldthurn erboten sich, um einen etwas
höheren Lohn die Arbeit zu übernehmen, doch sei von diesen mehr
Nutzen zu erwarten. Vorstehende Vorwürfe seien zwar nicht erwiesen,
auch liege bisher keine Beschwerde vor, allein soviel begründe sich
doch, daß Ferezin mit den Seinigen in die Klasse guter Arbeiter nicht
gehöre und deshalb auf Lohnerhöhung keinen Anspruch machen könne. Der
Wohnsitz Ferezins sei nicht nur nicht in diesseitigen Bezirke,
sondern auf 5 Stunden entfernt, von Waidhaus und Eslarn sogar 7 - 8
St. In Burglengenfeld bestünden förmliche Wohnhäuser, im Bezirke nur
elende Hütten, dort sei 1/2 Stunde für einen Kamin Arbeit anzunehmen,
hier wurden im gleichen Zeitraum 3 - 4 gefegt. Ferazin sei abzuweisen
und bis zu der vor sich gehenden Eintheilung der Landgerichte in
Kaminkehrerbezirke und der sodann erfolgenden Lohnregulation zu
verweisen. gez. Haunold. 20.10.1814 ergeht Entschl. an Landg. Vo.
und wird die Bitte unter Bezug auf die einmüthige Bitte der Obleute
abgewiesen; Ferezin sei zur genauesten Befolgung seiner Pflichten
anzuhalten; allerdings sei zu erwünschen, daß demselben in der Folge
gleicher Arbeitslohn zu Theil werde, wie den übrigen Kaminfegern in
der Nachbarschaft. 03.03.1819 bestätigt der Magistrat Tännesberg dem
A. F., daß dieser, nachdem ihm am 13.01.1819 vom Landg. V.
aufgetragen war, auf Grund vorliegender Entschließungen seinen
Wohnsitz in Tännesberg zu nehmen habe, wiederholt für seine aus 9
Personen bestehende Familie ´Logie´ gesucht habe. 21.09.1842 bittet
die Kaminkehrerswitwe Barbara Ferazin in Moosbach das LG. V.,
daselbst eine Herberge beziehen zu dürfen, was mit Entschl. vom
28.09.1842 genehmigt wird. 18.05.1843 zeigt Barbara ihren Umzug nach
V. an. In dem Erkenntnis des k. L. G. V. vom 25.07.1848, mit
welchem das Gewerbe des Martin Ferazina real erklärt wurde, ist unter
anderem enthalten, daß Georg Anton Ferazina sich in Burgtreswitz,
später in Moosbach niedergelassen habe. Anton schein 1819 nach
Burgtreswitz übergesiedelt zu sein und finden sich über dessen
Aufenthalt in Moosbach die ersten Spuren im Jahre 1825, da in diesem
Jahre daselbst am 29.8. Theresia geboren ist. Waren die
wirtschaftlichen Verhältnisse der 3 Vorfahren als gut, sogar sehr gut
zu bezeichnen, so scheint das bei Anton nicht der Fall gewesen zu
sein. Nach 40 jähriger Tätigkeit brachte er es nicht einmal zu einem
eigenen Heim. Die Schuld hieran mag hauptsächlich in dem zum
Lebensaufwande und Unterhalt der Gesellen verhältnismäßig zu geringem
Kehrlohn, dessen Erhöhung er mehrmals ganz dringend bezeichnete, dann
in dem reichen Kindersegen gelegen sein; auch die Übersiedlung nach
Treswitz und später nach Moosbach wird größere Auslagen verursacht
haben. Die Familienverhältnisse dürften ebenfalls keine gar guten
gewesen sein, denn soviel mir aus Kinderjahren noch wohl in
Erinnerung, hörte ich über die Söhne Anton und Stephan manch herben
Tadel fallen. Ein weiterer Beweis ist, daß mein lieber Vater über
frühere, ihm gewiß doch gut bekannte Verhältnisse nie etwas verlauten
ließ. Zu bemerken ist hier, daß laut eines Protokolls des k. L. G.
V. vom 13.12.1813 zu dieser Zeit 3 Kehrsprengel bestanden: 1. Anton
Ferezin zu Pfreimdt hatte die Bestandtheile des vormaligen
Landgerichts Treswitz, 2. Anton Pickel zu Floß die vormals unter
Sulzbachischer Hoheit gestandenen Parzellen, als: Pleystein und
Vohenstrauß, 3. Thomas Helmhauser zu Waldthurn das vormals Fürstlich
Lobkowitzische Amt Waldthurn mit dem Sprengel Waldau. Die Witwe
Barbara führte nach dem Tode Antons bis zu ihrem am 18.01.1848
erfolgten Ableben das Geschäft fort unter Leitung - ab Herbst 1841 -
ihres Sohnes.

[23] Schmiedstochter in Pfreimdt.
Gestorben in Vohenstrauß an Schlaganfall.

[11] 1835 07.01. tritt Martin bei Xaver Hermann in Nabburg als
Kaminkehrerlehrling ein; bis dahin bereitete er sich auf den
Lehrerberuf vor. Ursache dieses Wechsels wird der Tod seines Vaters
am 30.08.1834 und die Krankheit seines Bruders (Lungenleiden) gewesen
sein. Diesem, der das väterliche Handwerk erlernt hatte, war die
Nachfolge zugedacht, der andere Bruder war beim Tode seines Vaters
Schuhmacherlehrling in Wien. 1841 29.09. wird er zum Gesellen
gesprochen und übernimmt sodann den Kehrbezirk als Werkführer der
Mutter. 1847 27.20. sucht Martin Ferazina beim k. L. G. V. um um
Verleihung der Kaminkehrerconzession nach, worauf ihm am 21.01.1848
die Weisung gegeben wird, vorläufig den bisher von sesiner verlebten
Mutter besessenen Kaminkehrerbezirk nach seinen als Werkführer
aufhabenden Pflichten zu versehen. 1948 25.07. ergeht an den
Kaminkehrer Martin Ferazin: Erkenntniß. Das königliche Landgericht
Vohenstrauß erkennt hinsichtlich der Realität des Kaminfegergewerbes
des Martin Ferazina dahier auf erstatteten Antrag nach collegialer
Berathung zu Recht: Es sei das Kaminkehrergewerbe des Martin
Ferazina als real zu erklären. Entscheidungsgründe: Martin
Ferazina, Sohn der verstorbenen Kaminkehrerswittwe Barbara Ferazina
hat um Verleihung der Kaminkehrerconzession dahier nachgesucht und
die Regierung der Oberpfalz und von Regensburg hat mittels Entschl.
vom 06. Juni l. J. ausgesprochen, daß demselben die persönliche
nachgesuchte Conzession von erster Instanz unter dem Vorbehalte des
bisherigen Umfanges des Kaminkehrerdistrikts zu ertheilen sei. Im
gegebenen Falle kommt jedoch außer der persönlichen Conzession auch
die civilrechtliche Constatierung des fraglichen Gewerbes zu
bereinigen, indem die hier in ihrer Amtssphäre wirkende
Polizeibehörde die von dem Gesuchsteller in Anspruch genommene
Realität in Contestation zieht, deren Constatierung an das
Civilgericht ressertiert, worüber hier bei nicht vorliegendem
Partheiverhältnisse ein contradiktorisches Verfahren im Prozesse
nicht Platz greift. Minist. Entschl. vom 30. Oktober 1835 den Vollzug
des Art. 10 Ziff. 3 im Gesetze über die Grundbestimmungen für das
Gewerbswesen vom 11. September 1825; hier namentlich die
Competenzverhältnisse und das Verfahren bei Constituirung der
Realität der Gewerbe betreffend. Indem es gemäß dieser höchsten
Entschließung an den Prätendenten ist, die behauptete Realeigenschaft
nachzuweisen, gibt die Allerhöchste Verordnung vom 01.12.1804, die
Handwerksbefugnisse betreffend die gesetzliche Norm zur Beurtheilung
vorwürfiger Frage; es ist nemlich in Gemäßheit Ziff. 7 dieser
Allerhöchsten Verordnung keiner Behörde erlaubt, künftig eine
Handwerksgerechtigkeit real zu machen, oder die Veräußerung einer
Gerechtigkeit zu gestatten, welche nicht schon zuvor titulo oncroso
erworben ist. Der Gesuchsteller Anton Martin Ferazina ist der
eheliche Sohn des Kaminkehrers Anton Ferazin und seiner Ehefrau
Barbara, welche nach dem Ableben ihres Ehemannes dessen Geschäft
unter Werkführung ihres genannten Sohnes bis zu ihrem Ableben
fortführte. Es muß also zunächst auf die dingliche oder persönliche
Eigenschaft des Gewerbes des Vaters des Gesuchstellers zurückgegangen
werden. In dieser Beziehung ist aber zu den Akten constatiert, daß
schon im Jahre 1740 Martin Ferazin in Pfreimdt, der Urgroßvater des
Gesuchstellers, von seinem Vater Johann Ferazina die Kaminfegerei in
der Stadt Pfreimdt, dann in der ganzen Landgrafschaft Leuchtenberg,
den churf. Pflegämtern Viechtach und Burgtreswitz, dann den Hofmarken
Stein, Hohentreswitz, Weihern, Trausnitz übernahm und solche laut
Vertrag vom 02. Juni 1767 titulo oneroso seinem Sohn Stephan
Ferazina, dem Großvater des nunmehrigen Gesuchstellers übergab.
Dieser übte dieses Geschäft bis in die ersten 10 Jahre dieses
Jahrhunderts aus, welches er aber in 2 Distrikte abtheilte, wovon der
eine im Landgerichtsbezirk Nabburg gelegen auf dessen Tochter
Franziska und ihrem Ehemann Gottfried Letsch, der andere im damaligen
Landgerichtsbezirk Vohenstrauß an seinen Sohn Georg Anton Ferazina,
den Vater des Gesuchstellers, der sich zu Burgtreswitz, später in
Moosbach niedergelassen hat, übergegangen ist. Indem also feststeht,
daß Stephan Ferazina das Recht der Kaminkehrerei in den beiden
Landgerichtsbezirken besaß und ausübte, daß der Distrikt des
damaligen Kaminkehrers zu Pfreimdt sich auf den diesheutigen
Gerichtsbezirk nicht mehr erstreckt, folglich das Recht an einen
Dritten übergegangen sein muß und daß um so unbestrittener auf Georg
Anton Ferazina, dem Vater des Gesuchstellers, als dessen Wittwe
Barbara Ferazina bis zu ihrem am 17. Januar l. J. erfolgten Ableben
unter Werkführung ihres Sohnes, des dermaligen Gesuchstellers Martin
Ferazina ausübte, indem endlich der Kaminkehrerdienst zu Pfreimdt
schon unter dem 07. Dezember 1846 durch rechtskräftiges Erkenntniß
des königl. Landgerichts Nabburg als real erklärt wurde, demgemäß
folgerecht auch der dermalige Gesuchsteller sein Gewerbe, welches
erst 1803 von jenem zu Pfreimdt losgetrennt wurde, als real
ansprechen kann, ist außer Zweifel gestellt, daß das befragliche
Gewerbe schon vor dem Erscheinen der Allerhöchsten Verordnung vom 01.
Dezember 1804 titulo oneroso erlangt war, wie es denn aktenmäßig, daß
der Kaminkehrersdienst zu Pfreimdt, welcher ursprünglich mit jenem
des Distrikts Vohenstrauß, vormals Burgtreswitz vereinigt war, von
einem Kaminkehrer auf den anderen oneros, entweder durch Kauf
übergegangen, oder einem Kinde des Kaminkehrers zu Pfreimdt als
Heirathsgut überlassen und sich vom Übergeber immerhin ein gewisses
Absent vorbehalten worden ist. Gegen diese urkundlich nachgewiesene
Realität des befraglichen dermaligen Martin Ferazinaischen Gewerbes
hatte auch der Magistrat Moosbach, woselbst die Mutter des
Gesuchstellers ihr letztes Domizil hatte, nichts zu erinnern, indem
der gedachte Magistrat nach Maßgabe allegierter höchsten
Ministerialrescriptes vom 30.10.1835 hierüber vernommen wurde, daher
im Zusammenhalte mit allen diesen Umständen, wie geschehen zu
erkennen war. Vohenstrauß den 25. Juli 1848 Königliches Landgericht
gez. Friedrich Kohler 1 f 57 xr 7 ... No. 7173 Wegen
ihrer Wichtigkeit wurde diese Urkunde in ihrem Wortlaute angeführt.
1848 18.10. bestätigt das k. L. G. V. dem Martin Ferazina, angehenden
Kaminkehrermeister in Vohenstrauß, daß er das als real erklärte
Kaminkehrergewerbe gegen eine Abfindung von 500 f an seine 5
Geschwister erworben habe. 1848 08.11. No. 870 erhält Martin
Ferazina die Bewilligung zur Ausübung seines als real erklärten
Kaminikehrergewerbes, nachdem er sich über die erforderlichen
Eigenschaften ausgewiesen und das Erkenntniß vom 25.07.1848 in
Rechtskraft erwachsen. Angeführt ist, daß nach dem Tode der Wittwe
Helmsauer in Waldthurn aber die Bestimmung der Regierungs-Entschl.
vom 19.08.1841 in volle Wirksamkeit treten, sohin die Vereinigung der
bisherigen Distrikte Waldthurn und Moosbach in einen einzigen am
Platze des k. Landgerichts Vohenstrauß erfolge und sämtliche nicht
zum Landgerichte Vohenstrauß gehörigen Ortschaften an die
betreffenden Distriktspolizei-Behörden zur weiteren Incorporierung
abgetreten werden. 1849 27.02. quittiert Johann Baptist Reil
Tuchscherer in Floß, Ehemann der Franziska Ferazina über 100 f. 1851
19.06. quittiert Anton Ferazin über 100 f. 1853 29.03. quittieren
Eleonora Ferezin, Josepha Ferezin und Theresie jeweils über 100 f.
1857 27.04. kauft Martin von Jakob Hoch das sogenannte
Kickenlenzenhaus No. 74 mit Keller, Stall, 2 Schweinställe, Schupfe
und Hofraum zu 0,12 Tagwerk, ganzes Gemeinde- und Baurecht um 3300 f,
Neuriß auf der Lehmtrad Acker 0,44 Tagwerk Wiese auf der
Lehmtrad 1,62 Tagwerk Holz beim Hochgericht (150 f) 1,56
Tagwerk vorher Acker am Rößlbühl (174 f von Färber Ries) 1,09
Tagwerk vorher Acker auf der Lehmtrad (801 f) 1,94 Tagwerk vorher
1/2 Acker von der obern Rößlbühl 1,38 Tagwerk
--------------------- 8,15 Tagwerk Dieses Haus No. 74
unmittelbar unter em Rathhause wurde 1908 behufs dessen Vergrößerung
bzw. Neubau von der Gemeinde um 30.000 M angekauft und vollständig
abgebrochen. Wie in der vorstehenden Conzessionsurkunde vom
08.11.1848 ausgesprochen, sollte nach dem Tode der
Kaminkehrermeisterswittwe Helmsauer zu Waldthurn dieser Kehrbezirk
mit dem Vohenstraußer vereinigt werden. Trotzdem erfolgte die
Verleihung desselben an den bisherigen Werkführer der 1857
verstorbenen Helmsauer Namens Joseph Bauer. Der hiegegen von Martin
erhobene Einspruch wurde aber abgewiesen. Es sollen Machenschaften
des Gutsbesitzers Rath in Neuenhammer und des verschwägerten
Ministerialrathes v. Schönwerth inzwischen gelegen sein. In der Zeit
bis 1870 fanden in der Vohenstraußer Umgegend häufige
Scheibenschießen statt, bei denen sich Martin hin und da als Schütze,
meistens aber mit einem seiner Söhne als ´Schützenscheiber´
bethätigte. In Folge seiner Vorbereitung für den Lehrerberuf,
hauptsächlich aber durch Weiterbildung besaß Martin ein reiches
Wissen auf den bürgerlichen Gebieten und war auch in der Heimaths-
und bayerischen Geschichte gut bewandert. Ein Mann von geradem
Charakter, entgegenkommend und gefällig gegen jedermann, erwarb er
sich schnell das Vertrauen der Gemeinde, die ihn zum Magistratsrathe
wählte, an welcher Stelle er lange Jahre das Amt des
Communalverwalters bekleidete. Bei der Landwehr älterer Ordnung - in
Vohenstrauß ´Bürgermilitär´ genannt - war er Bataillonsschreiber,
hierfür besonders geeignet durch seine schöne Handschrift. Auch
hatte er verschiedene Ehrenämter inne, zu deren Wahrnehmung er die
nöthige Muße hatte, da er, von nicht kräftiger Gesundheit, als
Kaminkehrer nicht selbst thätig werden konnte, sondern sich auf die
Nachschau der Gesellenarbeit beschränken mußte. Mit einer
klangreichen, gut geschulten Barytonstimme begabt, wirkte er ständig
auf dem Kirchenchore mit, was Handschulgeldbefreiung seitens des
verwandten Lehrers Koller Justin eintrug und war auch hervorragendes
Mitglied des Liederkranzes. Auf der Guitarre war er Meister.
Aufrichtig und allgemein war daher die Trauer er Gemeinde und des
Kehrbezirkes, als er am Pfingstsonntag, den 20. Mai 1877 früh
zwischen 5 1/2 und 6 Uhr in einem Alter von nur 60 Jahren 8 Monaten
in Folge eines Gehirnschlages plötzlich und unerwartet das Zeitliche
segnete. Er wurde von meiner lieben Mutter, die sich zur Besserung
der häuslichen Geschäfte aus dem Schlafzimmer entfernt hatte, todt im
Bette gefunden. Von einem leichten Schlaganfall, der ihn auf einige
Stunden des Augenlichts beraubt hatte - es war am Mittwoch in der
Charwoche seines Sterbejahres - hatte er sich sehr rasch erholt. Laut
Verabredung hätte er am Pfingstsamstag in Weiden eintreffen sollen,
um mit dem Verfasser den in Bayreuth als Kaufmann tätigen Sohn bzw.
Bruder Ignaz zu besuchen. Und nun kam statt des sehnlichst Erwarteten
am Sonntag früh 7 Uhr die Nachricht von dessem Tode! Hierauf führte
die Wittwe Magdalena, eine überaus tüchtige und entschlossene
arbeitsame Hausfrau unter Leitung ihres ältesten Sohnes Joseph das
Geschäft fort bis zu dem Jahre 1881, in welchem dieser das reale
Geschäft selbständig übernahm. Meine liebe Mutter vollendete am 24.
April 1890 ihr arbeitsreiches, nur dem Wohle der Angehörigen
gewidmetes Dasein im Alter von 73 Jahren 10 Monaten an der Folgen der
Influenza. Sie war nie krank gewesen.

[24] gestorben als Kind

[25] gestorben als lediger Kaminkehrergeselle an Lungensucht; Werkführer
der Mutter.

[26] Näherin; ledig.
Sie war lange Zeit in Ungarn als Kammerdienerin bei einer Gräfin und rettete diese vom Tode des Ertrinkens (Verbrennens ?), weshalb ihr eine jährliche Pension von 180 Gulden österr. Währung ausgesetzt wurde. Nach ihrem am 29.08.1868 erfolgten Tode gingen ihre hinterlassenen Papiere an ihre Schwester Theresia über, deren Schwiegertochter sie mangels anderen Materials als Einwickelpapier verwendete.
Gestorben in Vohenstrauß, 63 1/2 Jahre alt, an Nervenschlag.

[27] gestorben als Kind

[28] Näherin, ledig; diese und ihre Schwester Eleonora ernährten sich
durch Weißnähen, in welcher Arbeit beide äußerst geschickt und
gesucht waren.
Gestorben in Vohenstrauß, 56 3/4 Jahre alt, an Herzschlag.

[29] gestorben als Kind

[30] lt. Chronik von Johann Ferazin: gest. 1897 in Wien als Witwe des
Tuchscherers Johann Reil von Floß.

[31] Schuhmacher in Floß.
geb. 21.04.1821 in Pfreimdt, gest. 1856 in Floß
als lediger Schuhmachergeselle, 35 Jahre alt; als solcher wurde er 18 J. alt in Wien freigesprochen, wo er bei dem Hofschuhmachermeister Martin Schmidt, seinem Onkel und Taufpathen seines Bruders Martin, gelernt hatte.

[32] 1. Heirat: Schuhmacher Fischl in Roggenstein, 2. Heirat: Schuhmacher
Betz in Roggenstein. ********** In ihre erste Ehe brachte sie einen
unehelichen Sohn, Emmeram Joseph, mit. Gemäß amtlicher Verfügung
hatte dieser nach damaligen Gesetzen den Namen der Mutter zu führen,
also "Ferazin". Da dieser vermählt im Februar 1878 zu Waldau mit der
Gutsförstertochter Anna Post von Waldau bei seinem Tod i. J. 1889 3
männliche Nachkommen hinterließ, so entstand eine von weiblicher
Seite abstammende Linie der Ferazin. Ein Sohn des Emeram ist z. Z.
Postbeamter in Weiden (Jakob + 08.04.1960), der andere (Anton)
Zeugfeldwebel in Ingolstadt. Theresia starb am 21.11.1906 in
Gangkofen bei ihrem Schwiegersohn Joseph Mayerhofer von Hemau
gebürtig, Schuhmachermeister.

[95] Gestorben: in Moosbach ertrunken, 8 Monate alt.

[10] [QUELLE] Familiengrab

HOME


HTML erzeugt von GED2HTML v3.6-WIN95 (Jan 18 2000) am 21.09.2007 16:34:08 Westeuropäische Normalzeit.

Johann Baptist (sen.) FERAZIN / Katharina KIRNER


Ehemann: Johann Baptist (sen.) FERAZIN

Geburt: 25 JUN 1884in: Vohenstrauß
Geheiratet: 6 OCT 1908in: Vohenstrauß
Tod: 10 MAR 1964in: Vohenstrauß
Vater: Josef FERAZIN
Mutter: Eleonora TROIDL
Ehegatte: Katharina KIRNER
Anmerkungen: [68]

Ehefrau: Katharina KIRNER

Geburt: 18 OCT 1887in:
Tod: in:
Vater: Donat KIRNER
Mutter: Anna GALLES
Ehegatte: Johann Baptist (sen.) FERAZIN

Kinder

Name: Karl Johann FERAZIN [72]
Geburt: 30 SEP 1926in:
Geheiratet: 30 APR 1957in: Vohenstrauß
Tod: 22 FEB 1985in:
Ehegatte: Elisabeth HEYDER

Name: Anna Eleonora FERAZIN
Geburt: 22 AUG 1909in:
Geheiratet: 26 AUG 1930in:
Tod: in:
Ehegatte: Joseph LAUBER

Name: Anna Bertha FERAZIN
Geburt: 4 MAY 1911in:
Geheiratet: 7 JUN 1938in:
Tod: in:
Ehegatte: Joseph BERGLER

Name: Johann Baptist (jun.) FERAZIN [77]
Geburt: 1 AUG 1912in:
Tod: 28 NOV 1941in:
Ehegatte:

Name: Joseph Johann FERAZIN [78]
Geburt: 5 JAN 1915in:
Tod: 14 OCT 1943in:
Ehegatte:

Name: Donat Johann FERAZIN [79]
Geburt: 25 SEP 1919in:
Geheiratet: 24 JUL 1954in: Amberg
Tod: 10 DEC 1966in: Weiden
Ehegatte: Elisabeth LAUBER

Name: Richard Johann FERAZIN [81]
Geburt: 6 JAN 1922in:
Tod: 2 FEB 1942in:
Ehegatte:

Name: Theresia Anna FERAZIN
Geburt: 1 DEC 1923in:
Geheiratet: 22 NOV 1949in:
Tod: in:
Ehegatte: Josef (sen.) BÄUMLER

PERSONEN

[68] Kaminkehrermeister.
Gestorben überraschend um 8.30 an Lungenödem in Vohenstrauß.

[72] Kaminkehrermeister

[77] Lehrer. Gefallen in Gorlovo/Rußland (vor Moskau) durch Fliegerbombe
als Feldwebel b.Reg.Stab.

[78] vermißt 28 km nördlich Kiew/Rußland

[79] Lehrer. Gestorben an Lungenkrebs in Weiden bei Untersuchung
Bronchioskopie.

[81] Gestorben an Bruchoperation (eingeklemmter Bruch) im Krankenhaus
Neustadt/WN.

HOME


HTML erzeugt von GED2HTML v3.6-WIN95 (Jan 18 2000) am 21.09.2007 16:34:08 Westeuropäische Normalzeit.

Jakob SCHNUPPHAGEN / Margaretha NEUBER


Ehemann: Jakob SCHNUPPHAGEN

Geburt: 22 NOV 1871in:
Geheiratet: 17 NOV 1896in:
Tod: in:
Vater: Simon SCHNUPPHAGEN
Mutter: Anna Maria HAGN
Ehegatte: Margaretha NEUBER
Anmerkungen: [201]

Ehefrau: Margaretha NEUBER

Geburt: 1 DEC 1869in:
Tod: in:
Vater:
Mutter:
Ehegatte: Jakob SCHNUPPHAGEN
Anmerkungen: [202]

Kinder

Name: Johann Baptist SCHNUPPHAGEN
Geburt: 27 JUL 1899in:
Tod: in:
Ehegatte:

Name: Michael SCHNUPPHAGEN
Geburt: 27 JUL 1899in:
Tod: in:
Ehegatte:

Name: Anna SCHNUPPHAGEN
Geburt: 14 MAY 1901in:
Tod: in:
Ehegatte:

Name: Maria SCHNUPPHAGEN
Geburt: 23 JAN 1903in:
Tod: in:
Ehegatte:

Name: Andreas SCHNUPPHAGEN
Geburt: 3 JUL 1904in:
Tod: in:
Ehegatte:

PERSONEN

[201] Bauer in Saubersrieth, Haus No. 6, Sohn des Simon. (Ellerpeterjackl)
Christoph, Johann Georg, Michl, Zacharias, Simon und Jakob sind also
die Nachkommen des Bäckers Conrad Schnupphagen.

[202] Tochter des Bauern Johann Neuber und Ehefrau Anna, geb. Hirold von
Saubersrieth.

HOME


HTML erzeugt von GED2HTML v3.6-WIN95 (Jan 18 2000) am 21.09.2007 16:34:08 Westeuropäische Normalzeit.